Versicherung für Besucher & ausländische Gäste in Deutschland und der EU/EWR
- Sondertarif -
Deine Vorteile auf einen Blick
- Umfassender Schutz vom 1. bis 365.Tag
- Sicherer Online-Abschluss
1,60 € pro Tag
ReisePolice VISUM - Versicherung
Der Versicherungstarif für den ausländischen Gast ist ohne Altersbegrenzung und kann bis zu einer maximalen Aufenthaltsdauer von 365 Tagen abgeschlossen werden. Er eignet sich für:
- Urlaub & Privatreisen
- Geschäftsreisen
- Bildungsreisende (z.B. Sprachschüler, Praktikanten)
- Gastwissenschaftler
- sonstige Besucher in Deutschland, EU & EWR
- ReisePolice VISUM Incoming-Krankenversicherung
- ReisePolice VISUM Incoming-Zusatzversicherung mit Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung
Leistungen der ReisePolice im Detail
ReisePolice VISUM - Incoming-Krankenversicherung
Leistungen: Incoming-Krankenversicherung |
ReisePolice VISUM
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Selbstbeteiligung im Schadensfall |
0 EUR |
Kostenerstattung für: |
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freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort |
100 % |
ambulante ärztliche Heilbehandlung | 100 % |
stationäre Heilbehandlungen einschließlich unaufschiebbarer Operationen und Operationsnebenkosten | 100 % |
schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz | 100 % |
ärztliche Heilbehandlungen einschließlich durch Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen | 100 % |
medizinisch notwendige Heilbehandlungen wegen Fehlgeburt sowie medizinisch Schwangerschaftsabbrüche | 100 % |
Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt) | 100 % |
ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen | 100 % |
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik | 100 % |
ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmitteln und Behandlungen (ambulant und stationär) | 100 % |
ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles | 100 % |
notwendige Heilbehandlung des neugeborenen Kindes bei einer Frühgeburt sofern dieses über den Vertrag mitversichert wird | 50.000 EUR |
Anschaffung von Herzschrittmachern oder Prothesen, die aufgrund von Unfall oder Erkrankung, die während der Reise auftreten und erstmals notwendig werden um die Transportfähigkeit zu gewährleisten | 100 % |
Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus, wenn ein mitversichertes minderjähriges Kind stationär behandelt werden muss | 100 % |
Mehraufwendungen für die durch die Überführung bei Tod einer versicherten Person in das Inland entstehenden Kosten | 100 % |
Kosten im Falle einer Bestattung am Sterbeort bis zur Höhe der Überführungskosten | 100 % |
Krankenbesuch einer der versicherten Person nahestehenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes der VP und von dort zurück zum Wohnort | 100 % |
Such-, Rettungs- und Bergungskosten | 5.000 EUR |
Transport zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus | 100 % |
Transport mit Rettungsdiensten in das nächst erreichbare Krankenhaus, wenn sich eine stationäre Behandlung im Nachhinein als nicht erforderlich erweist und die weitere Behandlung ambulant erfolgt | 100 % |
Kosten für die Betreuung des minderjährigen Kindes, welches die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss (sofern alle Betreuungspersonen oder die einzige an der Reise teilnehmende Betreuungsperson des mitreisenden minderjährigen Kindes die Reise aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden kann) | 100 % |
Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport | 100 % |
Kostenübernahme für den medizinischen Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen | 100 % |
Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig) | 100 % |
Organisation und Übernahme der Mehrkosten der Rückholung des Reisegepäcks, sofern alle mitversicherten erwachsenen Personen zurücktransportiert wurden oder verstorben sind | 100 % |
Assitsance-Leistungen | |
24-Stunden-Hotline mit Notruf-Service |
ReisePolice VISUM Incoming-Zusatzversicherung
Leistungen: Reise-Haftpflichtversicherung |
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Selbstbeteiligung im Schadensfall |
ohne Selbstbehalt |
Deckungssummen: |
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Personen- und Sachschäden (pauschal) | 3.000.000 EUR |
Leistungen: Reise-Unfallversicherung |
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Selbstbeteiligung im Schadensfall |
ohne Selbstbehalt |
Versicherungsummen: | |
im Invaliditätsfall (ab 90 % Invalidität Verdopplung der Invaliditätsleistung) | 30.000 EUR |
im Todesfall | 15.000 EUR |
für Bergungskosten | 5.000 EUR |
Tarifinformationen:
Versicherungsbedingungen
+ Produktinformation
taggenau buchbar
ohne Selbstbeteiligung
keine Altersbegrenzung
Weltweiter 24 Stunden Notfall-Service
+49 931 2795-255
Günstige Beiträge für ausländische Gäste: ReisePolice
Beitrag pro Tag: |
ReisePolice VISUM Incoming-Reisekrankenversicherung
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Einzelperson |
Deutschland & EU einschließlich Liechtenstein, Schweiz, Norwegen und Island
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1. bis 365. Tag
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0 bis 64 Jahre |
1,60 EUR
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ab 65 bis 74 Jahre |
4,50 EUR
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ab 75 Jahre |
6,50 EUR
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Beitrag pro Tag: |
ReisePolice VISUM Incoming-Zusatzversicherung (Haftpflicht-, Unfallversicherung)
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Einzelperson |
Deutschland & EU einschließlich Liechtenstein, Schweiz, Norwegen und Island
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1. bis 365. Tag
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0 bis 65 Jahre |
0,35 EUR
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FAQ - Häufige Fragen & Antworten
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Wer kann sich mit der ReisePolice VISUM versichern?
Die ReisePolice VISUM ist eine Reisekrankenversicherung für ausländische Gäste und Besucher in Deutschland, der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ohne Altersbegrenzung. Der Versicherungsschutz kann bis zu 365 Tagen abgeschlossen werden und besteht für Privat- sowie Geschäftsreisen.
Versicherbar sind unter anderem:
- ausländische Gäste & Besucher
- Reisende mit Schengen-VISA
- ausländische Touristen
- sonstige Besucher in Deutschland, EU & EWR
Bis wann ist ein Versicherungsabschluss möglich?
Die Versicherung muss vor Einreise nach Deutschland, der EU oder dem EWR abgeschlossen werden. Für Reisen nach Deutschland kann der Vertrag auch innerhalb von 10 Tagen nach Einreise der versicherten Person in Deutschland abgeschlossen werden. Der ergänzende Abschluss der ReisePolice VISUM als Verlängerung einer bereits bestehenden Incoming-Krankenversicherung ist nicht möglich.
In welchen Ländern gilt die ReisePolice VISUM?
Der Versicherungsschutz ReisePolice VISUM gilt in den Ländern der EU und des EWR, einschließlich Liechtenstein, der Schweiz, Norwegen und Island.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem bei Buchung angegebenen Zeitpunkt, allerdings nicht vor Abschluss des Vertrages und nicht vor Zahlung des Beitrages. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, leistet die Versicherung nicht.
Der Versicherungsschutz endet jeweils mit Beendigung des Aufenthaltes in Deutschland, der EU oder des EWR bzw. des Versicherungsverhältnisses oder mit Beendigung des Krankenrücktransportes ins Heimatland der versicherten Person. Das gilt auch für schwebende Versicherungsfälle.
Ist die ReisePolice VISUM für ein Schengen-Visum geeignet?
Ja, die ReisePolice VISUM erfüllt die behördlichen Anforderungen an einen Krankenversicherungsschutz zur Vergabe eines Schengen-Visums. Der Versicherungsschutz umfasst die Kostenübernahme von Arzt- und Krankenhauskosten, Arzneimitteln, zahnärztlichen Behandlungen sowie für Krankenrücktransport und Überführungskosten im Todesfall. Die geforderte Mindestdeckungssumme von 30.000,00 EUR ist gewährleistet.
Welche Unterlagen erhalte ich nach der Onlinebuchung?
Nach dem Onlineabschluss erhältst Du einen ausführlichen Versicherungsschein in Deutsch, sowie die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen und Tarifinformationen. Diese Versicherungspolice dient auch zur Vorlage bei Botschaften, Konsulaten und Grenzstationen. Während des Buchungsprozesses kannst Du auswählen, ob Dir die Versicherungsunterlagen per Email oder per Post zugestellt werden sollen.
Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?
Die Zahlung der Versicherungsprämie erfolgt einmalig im Voraus. Du kannst dabei aus folgenden Zahlungsmöglichkeiten wählen: SEPA-Lastschriftverfahren, PayPal, SOFORT-Überweisung oder die Zahlung per Kreditkarte über PAYONE. Die Mindestprämie beträgt 10 Reisetage.
Gibt es eine Selbstbeteiligung im Schadenfall?
Nein. Die ReisePolice VISUM hat keine Selbstbeteiligung.
Ich kenne den genauen Reisezeitraum noch nicht, benötige jedoch die Versicherung zur Beantragung meines Visums - Was nun?
Bitte wähle bei Buchung zunächst einen fiktiven Versicherungszeitraum in der Zukunft, der der gewünschten Dauer des Visums entspricht. Wurde das Visum genehmigt und stehen die genauen Reisedaten fest, bitten wir Dich uns diese unter Nennung Deiner Versicherungsscheinnummer umgehend per Email mitzuteilen. Gern beantragen wir anschließend eine Änderung des Versicherungszeitraums für Dich. Wichtig ist, dass Du uns die Änderung vor dem ursprünglich gebuchten Vertragsbeginn mitteilst. Eine rückwirkende Änderung der Reisedaten oder gar Stornierung des Vertrages ist nicht möglich.
Mein Visum wurde abgelehnt – was passiert mit dem Versicherungsschutz?
Kein Problem. Bitte sende uns in diesem Fall eine Email, unter Angabe Deiner Versicherungsnummer und einem Nachweis der Ablehnung des Visums. Gern beantragen wir dann die kostenfreie Stornierung Deines Vertrages und Du bekommst Deinen gezahlten Versicherungsbeitrag vollständig erstattet.
Sind Vorerkrankungen und Vorsorgeuntersuchungen in der ReisePolice VISUM mitversichert?
Für Behandlungen, von denen bei Reiseantritt aufgrund einer ärztlich diagnostizierten Erkrankung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, besteht kein Versicherungsschutz. Auch für Behandlungen, die lediglich der Vorsorge dienen und nicht medizinisch notwendig sind, besteht kein Versicherungsschutz in unserem Sondertarif.
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Ich möchte eine Kostenerstattung beantragen - Was muss ich beachten?
Medizinische Kosten bis zu einem Richtwert von ca. 500 € zahlst Du bitte zunächst in Vorkasse und reichst diese anschließend im Rahmen einer Schadenmeldung direkt bei der Würzburger Versicherung ein. Hierbei sind folgende Dokumente relevant:
- Die bezahlten Rechnungen der erfolgten Behandlung(en) bzw. Medikamente
- Reisenachweise nach Deutschland, in die EU oder den EWR (z. B. Flugtickets)
- Zur Überweisung des eventuellen Erstattungsbetrags die Angabe der Bankverbindung des Empfängers (IBAN-Nummer und den BIC-Code)
Am schnellsten geht das mit der praktischen Online-Schadenmeldung. Hier kannst Du ganz einfach alle wichtigen Daten zu Deinem Versicherungsfall eingeben und die nötigen Nachweise hochladen.
Natürlich kannst du den Schadenfall auch per Post melden:
Würzburger Versicherungs-AG
Bahnhofstr. 11
97070 Würzburg
Bei stationärer Behandlung ist sofort der Notrufservice unter der Tel.-Nr. +49 (0) 931 - 27 95 25 5 unter Angabe der Versicherungsnummer und ggf. des Reiseveranstalters zu verständigen.
Wie lautet die 24-Stunden-Notrufnummer des Versicherers?
Als Notfälle gelten vor allem stationäre Aufenthalte oder die Durchführung eines krankenrücktransports. In diesen Fällen bitten wir Dich umgehend über die 24-Stunden Notrufnummer Kontakt mit der Würzburger Versicherung aufzunehmen.
Den weltweiten 24-h-Notrufservice erreichst Du unter +49 (0) 931 - 27 95 25 5.Vor Rückreise ins Heimatland erkranke ich schwer - wie lang besteht Versicherungsschutz?
Nachhaftung: Der Versicherungsschutz endet jeweils mit Beendigung des Aufenthaltes in Deutschland /der EU /des EWR bzw. des Versicherungsverhältnisses oder mit Beendigung des Krankenrücktransportes. Ist die Rückreise innerhalb des Zeitraums, für den Versicherungsschutz besteht, aus medizinischen Gründen nicht möglich, so verlängert sich die Leistungsdauer. Dies gilt solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung der Gesundheit antreten kann, längstens jedoch bis zu 90 Tagen über das Ende der versicherten Reise hinaus.
Ich reise vorzeitig in mein Heimatland zurück - Kann ich den Versicherungsschutz kündigen?
Ja, eine vorzeitige Kündigung der ReisePolice VISUM ist jederzeit und taggenau möglich. Bitte teile uns hierfür Deinen Kündigungswunsch formlos per Email mit. Ergänzend benötigen wir für die Beendigung einen der folgenden Nachweise:
- Rückreisenachweis ins Heimatland
- Nachweis eines anderweitigen Versicherungsschutzes im Aufenthaltsland
Das daraus entstehende Prämienguthaben bekommst du vollständig erstattet. Voraussetzung ist, dass es sich um gänzlich ungenutzte Versicherungstage handelt. Bestand ein Lastschriftmandat, so wird dieses aufgehoben.
Erfolgt keine vorzeitige Kündigung, so endet der Vertrag zu dem im Versicherungsschein benannten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit der Rückreise ins Heimatland.
Wohin sende ich Änderungsmitteilungen?
Sollte sich an Deinen ursprünglich gemachten Angaben etwas ändern, stehen wir Dir als Ansprechpartner stets zur Verfügung. Damit Dein Versicherungsschutz weiterhin Gültigkeit behält, ist es wichtig, dass Du uns Änderungen Deiner Reisedaten oder persönlichen Angaben umgehend schriftlich mitteilst. Deine Änderungsmitteilungen kannst Du uns schnell und bequem per Email senden.
Mein Aufenthalt verlängert sich. Kann ich auch meinen Versicherungsschutz verlängern?
Eine Verlängerung Deines Versicherungsschutzes kann gern beantragt werden. Bitte beachte, dass dies lediglich innerhalb der vorgesehen Höchstversicherungsdauer der ReisePolice VISUM (365 Tage) möglich ist.
Sende uns für die Beantragung Deines Verlängerungswunsches bitte formlos eine Email. Ergänzend dazu benötigen wir von Dir:
- Deine Versicherungsnummer
- das gewünschte Verlängerungsdatum
- Angaben zum aktuellen Gesundheitszustand
- Information zu bis dahin eingetretenen, jedoch noch nicht eingereichten Schadenfällen
- eine gültige deutsche Bankverbindung (sofern dem Versicherer noch nicht vorliegend)
Ein Antrag auf Versicherungsverlängerung muss vor Ablauf des aktiven Versicheurngsschutzes gestellt werden.
Empfehlung: Der Versicherungsschutz sollte bereits vor Reiseantritt für die von Dir maximal angedachte Reisedauer abgeschlossen werden. Eine taggenaue Kündigung mit entsprechender Rückerstattung bei vorzeitiger Heimreise kann problemlos durchgeführt werden.
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Wann kann ich die ReisePolice VISUM erneut abschließen?
Bei einer erneuten Einreise nach Deutschland bzw. in die EU / dem EWR kannst Du einen neuen Vertrag nach Tarif ReisePolice VISUM abschließen. Voraussetzung ist, dass Du Deine vorherige Reise beendet hast und bereits aus Deutschland, sowie der EU / dem EWR ausgereist bist. Es gelten nun wieder die tariflich vereinbarten Abschlussfristen.
Wichtig! Eine Buchung der Versicherung als Anschlussvertrag an einen bestehenden Versicherungsschutz (Vorvertrag) oder über die ersten 10 Reisetage hinaus ist nicht möglich.
Kontakt
Wir sind für dich da: 0351 / 832 88 30
Mo-Fr: 9.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 17.00 Uhr
Ansprechpartner
MATHIAS JENSCH
MICHAELA SIEBER
HENRIETTE BEIL